Sachverhalt

Unser Mandant, Prinz Marcus von Anhalt, ist eine Persönlichkeit des öffentlichen Lebens und bekannt aus Funk und Fernsehen. Er ist seit Jahren Nutzer von Meta-Diensten wie Instagram und WhatsApp. Mit rund 6 Millionen Followern auf Instagram und einer Telefonnummer, die er seit Jahren für WhatsApp verwendet , sind diese Plattformen unverzichtbar für seine private und geschäftliche Kommunikation.

Umso gravierender war die Situation, als sein Zugang zu WhatsApp plötzlich und ohne Vorwarnung gesperrt wurde. Meta, das Unternehmen hinter WhatsApp, nannte keine konkreten Gründe für die Sperrung, sondern verwies lediglich pauschal auf angebliche Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen. Mehrere eigenständige Versuche unseres Mandanten, den Zugang wiederherzustellen, sowie direkte Kontaktaufnahmen mit Meta blieben erfolglos. Die Sperrung führte zu erheblichen Einschränkungen, sowohl im privaten als auch im geschäftlichen Bereich.

An diesem Punkt wandte sich unser Mandant an DR. SARAFI Rechtsanwälte. Wir reagierten umgehend mit einer Abmahnung und setzten Meta eine klare Frist zur Entsperrung. Gleichzeitig wiesen wir auf bereits von uns erstrittene Gerichtsbeschlüsse gegen Meta hin. Unter der Androhung gerichtlicher Schritte lenkte Meta schließlich ein und hob die Sperrung auf.

Dank unserer rechtlichen Intervention konnte Prinz Marcus von Anhalt den uneingeschränkten Zugriff auf seine Accounts in kürzester Zeit zurückerlangen. Dieser Fall zeigt erneut, wie wichtig es ist, bei ungerechtfertigten Sperrungen rechtliche Schritte einzuleiten, um die eigenen Rechte effektiv durchzusetzen.

Problematik: Häufige Sperrungen bei Meta-Diensten

Die Sperrung von Accounts auf Plattformen wie Instagram, WhatsApp oder Facebook trifft regelmäßig Personen des öffentlichen Lebens sowie Unternehmen. Oft erfolgt die Sperre ohne Angabe konkreter Gründe, und viele Nutzer scheitern bei dem Versuch, ihre Konten eigenständig zu reaktivieren.

Die häufigsten, pauschal und automatisiert benannten Gründe für eine Kontosperre bei Instagram und anderen Meta-Diensten sind:

  • Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen oder Gemeinschaftsrichtlinien, z. B. durch Hatespeech, Gewaltverherrlichung oder Urheberrechtsverletzungen.
  • Algorithmus-bedingte Fehler, etwa bei ungewöhnlichem Nutzerverhalten (z. B. massenhaftes Versenden identischer Nachrichten oder Liken vieler Beiträge in kurzer Zeit).
  • Phishing-Verdacht, etwa durch Login von unbekannten Geräten oder aus dem Ausland.
  • Falsche Meldungen durch Dritte, z. B. durch Wettbewerber oder verärgerte Nutzer.

In vielen Fällen sind die Sperrungen unbegründet oder beruhen auf fehlerhaften Annahmen des Algorithmus.

Rechtsgrundlage für Kontosperren

Meta und andere Betreiber von Plattformen und Social-Media-Diensten vertreten die Auffassung, dass ihnen ein virtuelles Hausrecht zusteht. Dieses Hausrecht soll ihnen ermöglichen, nach eigenem Ermessen Nutzer von ihren Plattformen auszuschließen oder deren Zugänge zu sperren. Dabei wird häufig argumentiert, dass sie als private Unternehmen frei darüber entscheiden könnten, wer ihre Dienste nutzen darf und wer nicht.

Allerdings steht diese Sichtweise rechtlich nicht uneingeschränkt im Raum. Betreiber solcher Plattformen übernehmen durch ihre immense Bedeutung für die öffentliche Kommunikation und das gesellschaftliche Leben eine quasi-monopolartige Stellung, die sie nicht willkürlich ausüben dürfen. Gerichte haben bereits mehrfach klargestellt, dass auch Plattformbetreiber an gesetzliche Vorgaben gebunden sind, insbesondere an das Gebot der Verhältnismäßigkeit und an die Grundsätze der Meinungsfreiheit — trotz der Tatsache, dass es sich um einen privatrechtlichen Vertrag handelt und grundsätzlich nur der Staat die Meinungsfreiheit gewähren muss.

Dennoch sind Plattformen wie Meta rechtlich verpflichtet, Sperrungen nicht nur transparent und nachvollziehbar zu begründen, sondern auch sicherzustellen, dass diese auf einer rechtlich haltbaren Grundlage beruhen. Selbst eine begründete Sperrung darf nicht willkürlich oder unverhältnismäßig erfolgen. Andernfalls kann sie rechtswidrig sein und erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

In der Vergangenheit haben wir bereits erfolgreich gerichtliche Beschlüsse und Urteile gegen Meta, Twitch und andere große Plattformbetreiber erwirkt, nachdem die Unternehmen unsere Abmahnungen ignoriert und die Konten unserer Mandanten weiterhin gesperrt hielten. Diese rechtlichen Schritte führten letztlich dazu, dass die betroffenen Konten entsperrt wurden und unsere Mandanten ihre Zugänge zurückerhielten.

Auch im vorliegenden Fall war die Sperrung des WhatsApp-Kontos unbegründet und daher rechtswidrig. Dieser Fall zeigt, wie wichtig es ist, bei unrechtmäßigen Kontosperren schnell und entschlossen zu handeln. DR. SARAFI Rechtsanwälte bieten Ihnen kompetente und zielgerichtete Unterstützung, um Ihre gesperrten Accounts auf Plattformen wie Twitch, TikTok, Instagram, WhatsApp oder Facebook wieder freischalten zu lassen. Ganz gleich, ob Sie als Privatperson, Künstler, Influencer oder Unternehmen betroffen sind – wir setzen uns effektiv für Ihre Rechte ein.

Wenn Sie mit einer unrechtmäßigen Sperre konfrontiert sind, stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite, um Ihre Rechte zu wahren und Ihre digitale Präsenz schnellstmöglich wiederherzustellen.