DR. SARAFI Rechtsanwälte setzen erfolgreich Persönlichkeitsrecht für Streamer durch

Hamburg, 19. März 2025 – Ein Streamer veröffentlichte bewusst eine aus dem Zusammenhang gerissene Nachricht unseres Mandanten aus einem privaten Chat. Durch das gezielte Weglassen des wesentlichen Kontexts entstand eine irreführende Darstellung. DR. SARAFI Rechtsanwälte setzten außergerichtlich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung durch und erreichten die Entfernung des diffamierenden Beitrags.

Hintergrund des Verfahrens

Unser Mandant, ein bekannter Streamer, hat sich bereits erfolgreich gegen eine andere Person des öffentlichen Lebens mit Erfolg gewehrt. Nun versuchte ein weiterer Streamer, ihn erneut zu diffamieren und eine politische Gesinnung anzuheften, die unserem Mandanten vollkommen fremd ist.

Die Gegenseite veröffentlichte bewusst eine aus dem Zusammenhang gerissene Nachricht unseres Mandanten aus einem privaten Chat. Durch das gezielte Weglassen des wesentlichen Kontexts entstand eine irreführende Darstellung, die den Leserkreis zu einer falschen Interpretation verleiten könnte. Dadurch wurde unserem Mandanten eine Position unterstellt, die er zu keinem Zeitpunkt vertreten hat.

Rechtliche Einordnung

Die bewusste Entstellung einer Äußerung durch das Weglassen relevanter Kontexte kann eine schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung nach Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG darstellen.

Niemand muss es hinnehmen, dass eigene Aussagen verfälscht oder manipulativ aus dem Zusammenhang gerissen werden, um eine andere – oft nachteilige – Bedeutung zu erhalten. Eine derartige Verzerrung verletzt nicht nur das allgemeine Persönlichkeitsrecht, sondern kann auch den Tatbestand der üblen Nachrede oder Verleumdung erfüllen.

Erfolg unserer rechtlichen Schritte

Nach Bekanntwerden der diffamierenden Darstellung gingen wir außergerichtlich gegen den Verantwortlichen vor:

  1. Abmahnung: Wir forderten die Gegenseite auf, den irreführenden Beitrag unverzüglich zu entfernen.
  2. Unterlassungserklärung: Nach eigener Prüfung erkannte der Gegner seinen Rechtsverstoß an und unterzeichnete eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Damit verpflichtete er sich, die falsche Darstellung künftig nicht zu wiederholen.

Diese schnelle und effektive Durchsetzung führte dazu, dass der irreführende Beitrag entfernt wurde und unser Mandant weiteren Schaden abwenden konnte.

Praxisrelevanz und Empfehlungen für Streamer und Content Creator

In der Online-Welt werden diffamierende Äußerungen unter Streamern, YouTubern oder anderen öffentlichen Persönlichkeiten oft als „Teil des Geschäfts" angesehen und hingenommen. Dies ist jedoch ein Trugschluss.

Die bloße Gegenrede – also das öffentliche Dementieren falscher Behauptungen – reicht oft nicht aus, da sie lediglich eine „Aussage-gegen-Aussage"-Situation schafft. Die Öffentlichkeit bleibt dann oft im Unklaren darüber, wer tatsächlich die Wahrheit sagt.

Dagegen kann eine außergerichtlich oder gerichtlich durchgesetzte Unterlassungserklärung einen hohen Beweiswert haben. Sie zeigt objektiv, dass die beanstandete Aussage rechtswidrig war und entfernt werden musste. Dies trägt nicht nur dazu bei, eine Gegenöffentlichkeit zu schaffen, sondern schützt auch den Ruf der betroffenen Person.

Gerade für Streamer und Influencer, die auf Werbepartnerschaften und TV-Engagements angewiesen sind, kann eine unzutreffende öffentliche Darstellung gravierende wirtschaftliche Folgen haben. Die Verteidigung des eigenen Persönlichkeitsrechts ist daher essenziell.

Fazit

Dieser Fall zeigt erneut, dass es sich lohnt, äußerungsrechtlich gegen falsche oder verzerrende Darstellungen vorzugehen. Die Manipulation von Aussagen durch das Weglassen relevanter Kontexte kann eine rechtswidrige Persönlichkeitsverletzung darstellen und erfolgreich unterbunden werden.

Für Rückfragen:
DR. SARAFI Rechtsanwälte
info@sarafi.de

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