Berlin, 26. Februar 2025 – Strafverfahren gegen Ron Bielecki wegen Werbung für unerlaubtes Glücksspiel und Teilnahme am unerlaubten Glücksspiel ohne Verurteilung nach Verteidigung durch DR. SARAFI Rechtsanwälte beendet.

Rückblick: Im Jahr 2022 leitete die Staatsanwaltschaft Berlin ein Ermittlungsverfahren gegen den bekannten Influencer Ron Bielecki ein. Ihm wurde vorgeworfen, in 51 Fällen gegen das Gesetz verstoßen zu haben, nämlich durch Werbung für unerlaubtes Glücksspiel sowie in Tateinheit der Teilnahme am unerlaubten Glücksspiel. Es fand eine mediale Vorverurteilung statt, bereits die Geldstrafe von fast einer halben Million Euro, nämlich 480.000,00 €, hatte es in sich.

Wir übernahmen sofort die Verteidigung von Herrn Bielecki.

Bereits bei der ersten Verhandlung im September 2023 konnten wir vor Gericht darlegen, dass die Staatsanwaltschaft Berlin zu kurz gedacht hat. Die YouTube-Kanäle, auf denen sich Links zu Glücksspielseiten befanden, wurden nicht von ihm betrieben. Es handelte sich um einen YouTube-Account, bei dem fremde Dritte seine Twitch-Inhalte kopiert und dort zu Monetarisierungszwecken hochgeladen hatten. Zu der damaligen Zeit war das Problem des Diebstahls von Content (medialen Inhalten) nicht so weit verbreitet bzw. nicht so bekannt. Heute gibt es dafür sogar Dienstleister, die für Content Creator und Influencer bei den Plattformen diese kopierten Inhalte entfernen lassen. Der gegen Ron Bielecki erhobene Vorwurf der unerlaubten Werbung konnte sich vor Gericht nicht durchsetzen. Das Gericht sprach ihn zwar nicht frei, sondern beendete den Termin und gab der Staatsanwaltschaft Berlin die Möglichkeit, nachzuermitteln. Nach ca. 1,5 Jahren und verschiedenen Ermittlungsansätzen fand heute die zweite Gerichtsverhandlung statt: Der Vorwurf der Werbung für unerlaubtes Glücksspiel war vom Tisch, es sollte nun nur noch um die Teilnahme am unerlaubten Glücksspiel gehen.

Grundlage der Ermittlungen für die Tatzeitpunkte waren hauptsächlich Clips, die auf der Plattform Twitch kursierten und von der Staatsanwaltschaft als Beweismittel herangezogen wurden. Polizei und Staatsanwaltschaft hatten die Erstellungszeitpunkte der Twitch-Clips herangezogen und daraus schließlich auf die Zeitpunkte der vermeintlichen Tathandlungen geschlossen. Doch hier lag der Fehler: Die Twitch-Clips wurden von Dritten erstellt. Sie dienen dazu, spezielle Momente – kurze Ausschnitte – aus längeren Streams festzuhalten. Allerdings hatte die Staatsanwaltschaft den Zeitpunkt, an dem der Clip von Dritten erstellt wurde, fälschlicherweise mit den vermeintlichen Tatbegehungszeitpunkten durch Ron Bielecki gleichgesetzt. Nicht nur die Tatzeitpunkte waren falsch. Kaum zu glauben: Ein und derselbe Twitch-Stream und ein und dieselbe Spielhandlung wurden fälschlicherweise mehrmals herangezogen, weil andere Twitch-Nutzer an verschiedenen Zeitpunkten aus ein und demselben Stream verschiedene Clips erstellt hatten. Wir konnten vor Gericht darlegen, dass die gesamte Anklage auf der falschen Annahme beruht, wann die Tathandlungen erfolgt seien.

Das Gericht hat erkannt, dass dem Angeklagten nach nun über zwei Jahren immer noch kein haltbarer Vorwurf gemacht werden kann, wann und dass er überhaupt aus Deutschland am unerlaubten Glücksspiel teilgenommen haben soll. Dies ist aber für die Beweisführung und für eine Verurteilung essenziell: Denn es müsste feststehen, dass er sich in Deutschland befunden hat und gegen Echtgeld gespielt hat. Anstatt eines Freispruchs beabsichtigte das Gericht heute erneut, weitere Termine anzuberaumen und die Staatsanwaltschaft – obwohl sie es in über zwei Jahren nicht geschafft hat, eine saubere Beweisführung vorzulegen – wieder ermitteln zu lassen. Dies hätte dazu geführt, dass das Verfahren vermutlich auch noch im Jahr 2026 nicht beendet worden wäre.

Damit diesem belastenden Prozess und der damit einhergehenden medialen Vorverurteilung ein Ende gesetzt wird und auch nachdem dargelegt wurde, dass die §§ 284 ff. StGB durch den Gesetzgeber als nicht strafwürdiges Verhalten eingestuft und die Normen deshalb ohnehin entkriminalisiert werden sollen, wie das Bundesjustizministerium (BMJ) im November 2023 hat verlautbaren lassen, haben sowohl Staatsanwaltschaft als auch Gericht zugestimmt, dass der Angeklagte nicht verurteilt wird und das Verfahren damit heute ein Ende nimmt. Stattdessen wurde die Einigung getroffen, dass er insgesamt 5.000,00 € – anstatt der ursprünglich geforderten sage und schreibe 480.000,00 € (!) – an die Kinderstiftung ARCHE und an einen gemeinnützigen Verein für Frauen und Mädchen spenden soll und das Verfahren damit endgültig eingestellt wird.

Damit ist das Verfahren gegen Ron Bielecki beendet. Er wurde nicht verurteilt und gilt damit unverändert als unschuldig (BVerfG NJW 1991, 1530).


Wir sind auch presse- und äußerungsrechtlich für Herrn Bielecki mandatiert. Vertreter der Presse werden daher ausdrücklich darauf hingewiesen, entsprechende Anfragen ausschließlich an uns zu richten und unzulässige Verdachtsberichterstattung aus der Vergangenheit zu korrigieren.

Für weitere Informationen oder Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

DR. SARAFI Rechtsanwälte
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